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Welches Entgelt gebührt dem Mitarbeiter während des Urlaubs?
URLAUBSENTGELT = laufender Bezug für die Zeit des Urlaubs

Es gilt das Ausfallsprinzip = der Arbeitnehmer hat jene Bezahlung zu erhalten, die ihm gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre.

(z.B. Schichtdienst – Urlaub wird in einer Woche mit Nachtdienst genommen – Es gebührt das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte.)

Wenn die Leistungen nicht feststellbar sind (z.B. wegen Unregelmäßigkeit, wie Überstunden) gilt das Durchschnittsprinzip! = laut Kollektivvertrag meist der Durchschnitt der letzten 3 voll gearbeiteten, nicht zwingend zusammenhängenden, Monate bzw. 13 Wochen, außer der Kollektivvertrag sieht einen anderen Durchrechnungszeitraum vor.

Die Wochen bzw. Monate in denen ein Feiertag, Urlaub oder ein Krankenstand war, dürfen nicht bei der Durchschnittsberechnung herangezogen werden.