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Was versteht man unter Mehrarbeit?
Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeitszeit, die zwischen der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit und der gesetzlich geregelten Normalarbeitszeit liegt.

Beispiel:
Arbeitszeit: 20 Stunden pro Woche
Normalarbeitszeit: 40 Stunden pro Woche

Bis zur Erreichung der Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche handelt es sich um Mehrarbeitszeit, nicht um Überstunden.