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Was versteht man unter Mehrarbeit?
Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeitszeit, die zwischen der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit und der gesetzlich geregelten Normalarbeitszeit liegt.

Beispiel:
Arbeitszeit: 20 Stunden pro Woche
Normalarbeitszeit: 40 Stunden pro Woche

Bis zur Erreichung der Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche handelt es sich um Mehrarbeitszeit, nicht um Überstunden.

Der Unterschied liegt in der Vergütung dieser Stunden. Meist wird die Mehrarbeitszeit ohne Zuschlag, in manchen Kollektivverträgen mit einem geringen Zuschlag vergütet.

Bei Überstunden ist gesetzlich ein Zuschlag von mindestens 50 % vorgesehen.