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Wie hoch ist das Überstundenentgelt (laut Arbeitszeitgesetz)?
Überstundengrundlohn (grundsätzlich der normale Stundenlohn, außer der KV sieht einen so genannten Überstundenteiler vor)
+ MIND. 50 % Überstunden-Zuschlag (Achtung – wenn der Kollektivvertrag einen höheren Zuschlag vorsieht, dann muss dieser verwendet werden!)
In die Überstundenentlohnung sind grundsätzlich alle Entgeltbestandteile einzubeziehen, die dem Dienstnehmer für während der Normalarbeitszeit erbrachte (und während der Überstunden fortgesetzte) Arbeitsleistung gebühren.
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