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Was ist ein Verspätungszuschlag?
Ein Verspätungszuschlag kann verhängt werden und liegt im Ermessen der Behörde, wenn eine Steuererklärung unentschuldbar verspätet oder gar nicht eingereicht wurde, und darf nicht höher als 10 % der festgesetzten gesamten Abgabe sein (nicht nur die Differenz zwischen Vorauszahlungen und Jahresbetrag, sodass auch bei pünktlicher Entrichtung der Vorauszahlungen und verspäteter Abgabe der Steuererklärung ein Verspätungszuschlag verhängt werden kann)