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Was ist ein Säumniszuschlag?
Der Säumniszuschlag, der kraft Gesetzes entsteht, ist die vom Verschulden der Partei unabhängige Sanktion für eine Säumnis bei der Abgabenentrichtung. Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der Säumniszuschlag ist ein Druckmittel für die zeitgerechte Entrichtung von Abgaben.
Der Säumniszuschlag wird auf jeden Fall verhängt und liegt nicht im Ermessen der Behörde, wenn die Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Ein Säumniszuschlag unter 50 Euro wird nicht festgesetzt. Kein Zuschlag wird verrechnet, wenn es sich um die einzige Säumnis der letzten 6 Monate handelt und die Säumnis nicht mehr als 5 Tage beträgt.
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