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Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?
Für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) hat der Unternehmer die darauf entfallende Steuerschuld spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats
  • selbst zu bemessen,
  • zu entrichten (Vorauszahlung, UVZ) und
  • eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abzugeben.
Beispiel: für Jänner bis 15. März