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Welche Inhalte muss eine Rechnung aufweisen?
Eine Rechnung muss grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers;
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers;
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung;
- Tag der Leistungserbringung oder Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
- Rechnungsausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummerierung der Rechnung
- Nettoentgelt
- auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
- auf das Entgelt entfallender Steuersatz
- UID (Umsatzsteueridentifikations-) Nummer
- Hinweis auf eventuell In Anspruch genommene Steuerbefreiung
- Ab 1.7.2006 ist bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (inkl. Umsatzsteuer) über Euro 10.000 die UID Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.
Eine Bezeichnung als Rechnung ist nicht erforderlich. Jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig, wie sie bezeichnet wird (z. B.: Quittung, Abrechnung, Frachtbrief, Mietvertrag), gilt als Rechnung, wenn sie die erforderlichen Angaben enthält.
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