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Bin ich Kleinunternehmer?
Ein „Kleinunternehmer“ ist ein Unternehmer, der
  • im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und
  • dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum € 30.000,00 (Netto!) nicht übersteigen. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von 5 Kalenderjahren ist unbeachtlich.
Die Umsätze von Kleinunternehmern sind unecht steuerbefreit.

Der Kleinunternehmer kann bis zur Rechtskraft des Veranlagungsbescheides gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, auf die Befreiung zu verzichten. Diese Erklärung kann frühestens nach 5 Kalenderjahren widerrufen werden.