Startseite
Leistungen
Ihr Vorteil
Zu meiner Person
    Werdegang
    Bildungsweg
    Fotos
Fragen & Antworten
Links

Kontakt
Impressum

• Zurück zu den FAQs

Wovon wird die Umsatzsteuer berechnet? (Bemessungsgrundlage)
Die Bemessungsgrundlage ist jener Betrag, der unter Anwendung des maßgeblichen Steuersatzes zur Steuerberechnung herangezogen wird.

Der Umsatz wird nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten.

Dazu gehören insbesondere auch
  1. Gebühren für Rechtsgeschäfte und
  2. andere Kosten, die der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung dem Unternehmer zu ersetzen hat.
Nicht zum Entgelt gehören durchlaufende Posten. Das sind Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt bzw. verausgabt (z. B.: Kurtaxen, Gerichtsgebühren, Rezeptgebühren)

Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt. Andere Abgaben (Verbrauchssteuern, Anzeigenabgabe usw.) können hingegen schon zur Bemessungsgrundlage gehören.

Mahnkosten und Zinsen ohne Vereinbarung zwischen Leistungsempfänger und Leistenden (Verzugszinsen) sind nicht steuerbar.

Im Falle der Differenzbesteuerung ist nicht das gesamte Entgelt Bemessungsgrundlage, sonder die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis für den Liefergegenstand.