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Bildungsprämie – Was ist das?
Für bestimmte Aufwendungen kann von bilanzierenden Steuerpflichtigen und Steuerpflichtigen mit vollständiger Einnahmen-Ausgaben Rechnung (somit nicht im Fall einer Pauschalierung) eine Bildungsprämie in Höhe von 6 % in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme und führt daher auch zu keiner Aufwandskürzung.