|
|
|
Zurück zu den FAQs
Bildungsprämie – Was ist das?
Für bestimmte Aufwendungen kann von bilanzierenden Steuerpflichtigen und Steuerpflichtigen mit vollständiger Einnahmen-Ausgaben Rechnung (somit nicht im Fall einer Pauschalierung) eine Bildungsprämie in Höhe von 6 % in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme und führt daher auch zu keiner Aufwandskürzung.
|
|
|