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Was ist eine geringfügige Beschäftigung?


Sind diese Einkünfte steuerpflichtig?

Bei einer geringfügigen unselbständigen Beschäftigung wird ein gewisser Betrag, der jährlich neu festgelegt wird nicht überschritten.

Geringfügigkeitsgrenzen 2010:
  • Monatlich: 366,33 Euro
  • Täglich: 28,13 Euro
Dieser Betrag ist zwar sozialversicherungsfrei (ausgenommen Unfallversicherung) aber dennoch voll steuerpflichtig. Es fällt aber aufgrund der Höhe keine Lohn- oder Einkommensteuer an.

Wenn Sie allerdings bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Dienstverhältnis, Pension) beziehen, dann werden die geringfügigen Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit addiert und die Steuer vom Gesamtbetrag Ihrer Bezüge bemessen.

Das heißt, auch wenn sie unterjährig für diese geringfügigen Einkünfte keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen müssen, kann es im Rahmen der Pflichtveranlagung, die Sie aufgrund von 2 Einkünften machen müssen, zu einer enormen Steuernachzahlung kommen.