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Wie lange muss ich meine Belege aufheben?
Die Bücher und Aufzeichnungen sind samt den dazugehörigen Belegen 7 Jahre aufzubewahren. Betreffen sie Grundstücke, sind sie 12 Jahre aufzubewahren. Das heißt Belege des Veranlagungsjahres 2004 sind bis 31.12.2011 aufzubewahren.