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Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben?
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Pflichtveranlagung: Eine Pflichtveranlagung ist durchzuführen, wenn
- Sie als Arbeitnehmer neben Ihren (lohnsteuerpflichtigen) Einkünften andere Einkünfte von mehr als 730 Euro bezogen haben und das steuerpflichtige Einkommen im Jahr 2004 insgesamt mehr als 10.000 Euro (2005 10.900 Euro) beträgt:
- Im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind (und keine Zusammenlegung von Pensionen erfolgte) die in Summe 2004 mehr als 10.000 Euro betragen (2005 10.900 Euro)
- Im Freibetragsbescheid enthaltene besondere Verhältnisse (Sonderausgaben) nicht in der ausgewiesenen Höhe zustehen
- Der Alleinverdiener oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zu unrecht berücksichtigt worden ist.
- Wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird (egal wie hoch Ihr Einkommen in Summe betragen hat).
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Antragsveranlagung: Liegt kein Tatbestand für eine Pflichtveranlagung vor, so kann jederzeit eine Veranlagung beantragt werden. Ein besonderer Antragsgrund ist nicht erforderlich. Der Antrag kann bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes gestellt werden (für 2004 bis 31.12.2009) und kann – sofern nicht auch ein Pflichtveranlagungsgrund gegeben ist – im Falle des (ausnahmsweisen) Entstehens einer Nachforderung im Rechtsmittelverfahren (=Berufung) zurückgezogen werden.
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