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Welche abgaberechtlichen Verpflichtungen habe ich als Arbeitgeber bei Einstellung eines neuen Dienstnehmers?
1. Anmeldung des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber:

unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks und unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, die Identität nachzuweisen.

Es sind folgende Daten bekannt zu geben:
  • Name, Wohnsitz
  • Versicherungsnummer (falls noch nicht vergeben -> Geburtsdatum)
2. Anmeldung zur Sozialversicherung:

Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag des Beginns der Beschäftigung bzw. des Lehr- od. Ausbildungsverhältnisses.

Kommt der Dienstgeber der Verpflichtung zur Anmeldung nicht oder verspätet nach, haftet er dem Dienstnehmer für den Schaden außerdem kann der Dienstgeber von der Gebietskrankenkasse einen Beitragszuschlag vorgeschrieben bekommen.

Der Dienstgeber ist verpflichtet, eine Kopie der Anmeldung an den Dienstnehmer (Lehrling) weiterzuleiten.

3. Vorlage einer Erklärung zur Berücksichtigung der Pendlerpauschale:

auf einem amtlichen Vordruck

4. Vorlage einer Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages/Alleinerzieherabsetzbetrages:

auf einem amtlichen Vordruck

5. Vorlage der Mitteilung betreffend einen Freibetrag vor der ersten Auszahlung:

6. Vorlage des Lohnzettels:

wenn das Dienstverhältnis während eines Kalenderjahrs begonnen wird.

7. Anlage eines Lohnkontos:

für jeden Arbeitnehmer